Urteil des AG Aachen vom 09.04.2010 zu den Anforderungen an die Berechnung des merkantilen Minderwertes

Das Gericht ist bei der Schätzung gem. § 287 ZPO nicht auf die Anwendung bestimmter Berechnungsmethoden für die Ermittlung des merkantilen Minderwertes festgelegt. Bei der Schadensschätzung sind Anschaffungs- und Wiederverkaufswert des Kfz, das Alter und die Schwere des Schadens zu berücksichtigen. Aus den Gründen: … Das Gericht ist im Rahmen seiner ihm zugestandenen Schätzung des … Urteil des AG Aachen vom 09.04.2010 zu den Anforderungen an die Berechnung des merkantilen Minderwertes weiterlesen